ⓘ Hinweis zur geschlechtergerechten
Sprache
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit dieser
Website wurde entweder die männliche oder
weibliche Form von personenbezogenen
Hauptwörtern gewählt. Dies impliziert
keinesfalls eine Benachteiligung eines
Geschlechts. Alle mögen sich vom Inhalt
dieser Website gleichermaßen angesprochen
fühlen. Danke für Ihr Verständnis!
Willkommen.
In Österreich gibt es rund 3000
Privatstiftungen, mit einem geschätzten Vermögen
von rund € 70 Milliarden.
Die österreichische Privatstiftung hat jedoch so
gut wie keine steuerlichen Vorteile mehr.
Gezählte
25 (!) Steuerverschlechterungen
hat sich der Fiskus seit der Einführung des
Privatstiftungsgesetzes im Jahr 1993 unter dem
sozialdemokratischen Finanzminister Lacina
einfallen lassen und die Attraktivität dieser
Rechtsform sehr geschadet.
In diesem Zusammenhang werden nachstehend nur
einige (Kritik-)Punkte hervorgehoben bzw.
Vergleiche angestellt:
-
Stiftungseingangssteuern
fallen bei der Gründung und Zweckwidmung des
Vermögens an die Stiftung an – andererseits
gibt es seit 2008 in Österreich keine
Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr bei
Übertragungen zwischen natürlichen Personen;
-
25% Zwischen-Körperschaftsteuer
bei der Privatstiftung für Gewinne aus
Kapitalanlagen – Körperschaften zahlen
hierfür nur noch 23 % KöSt;
-
Grundsätzlich
kein Vorsteuerabzug für
angefallene Kosten in der Privatstiftung,
-
Prüfungspflicht unabhängig
von der Größe der Stiftung – ein befugter
Wirtschaftsprüfer untersucht die
Jahresabschlüsse der Stiftung jedes Jahr,
was mit entsprechend hohen Kosten verbunden
ist;
-
3-köpfiger Stiftungsvorstand
mit fremden, unabhängigen Personen, was
(ebenfalls) zu hohen (Verwaltungs-)Kosten
führt;
-
Komplizierte Buchhaltung
und Bilanzierung, weil die Stiftung zur
unternehmensrechtlichen Bilanz verpflichtet
ist und steuerlich jedoch eine
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führt;
-
Hohes Haftungspotential für
die handelnden Stiftungsorgane (Anwälte,
Steuerberater, Notare), die im ständigen
Spannungsverhältnis zwischen
Stifter/Begünstigte und den Interessen der
Stiftung, die nur sich gehört, stehen;
-
Jährliche
erweiterte und verpflichtende Meldungen
nach WiEReG, um den laufenden Geldwäscheverdacht zu
beseitigen,
-
Geschätzte
Verwaltungskosten bei
mindestens EUR 10.000,- p.a.;
-
Mausefalleneffekt, weil die
Ausschüttungen grundsätzlich mit (derzeit)
27,5 % KESt belastet sind.
Wir – das Team mit
Auflösungskompetenz
– zeigen Ihnen auf, wie Sie infolge einer auch
möglichen Auflösung der Stiftung die
laufenden Verwaltungskosten der Privatstiftung
sparen, als Stiftungsvorstand sich des
„Damoklesschwertes“ allfälliger Haftungen
entledigen und schlussendlich den
Mausefalleneffekt bei der Ausschüttung des
Vermögens vermeiden oder reduzieren können. Mit
anderen Worten: Ob es bei entsprechender
Möglichkeit auch Sinn macht, die Privatstiftung
aufzulösen.
Wie das geht?
Es beginnt zunächst mit einer
Schnellanalyse – diese ist sehr
günstig, aber nicht umsonst – für
(nur) EUR 800,- zzgl. Umsatzsteuer
sind Sie dabei. Im Rahmen der Schnellanalyse
erheben wir zunächst die wesentlichen
Vermögenspositionen und Verbindlichkeiten der
Stiftung anhand der von Ihnen übermittelten
Unterlagen und berechnen überschlagsmäßig die
bei einer Auflösung voraussichtlich zu
erwartenden Steuern. Diese stellen wir den
laufenden jährlichen Verwaltungskosten
gegenüber. Dieser Vergleich ermöglicht Ihnen
sodann, eine Grundsatzentscheidung zu treffen,
nämlich, ob sich eine Auflösung – einmal rein
pekuniär gesehen – überhaupt auszahlen würde.
Erst dann macht es Sinn, die Möglichkeiten einer
Auflösung in rechtlicher Hinsicht zu prüfen, was
jedoch nicht mehr Teil unserer Schnellanalyse,
sondern eines allenfalls von Ihnen noch
gesondert zu erteilenden Auftrages wäre. Mit
dieser beantworten wir Ihnen einmal die anfangs
wohl im Vordergrund stehenden beiden Fragen: a)
Zahlt es sich – rein pekuniär gesehen –
überhaupt aus, Ihre Stiftung aufzulösen? Und
wenn ja, b) ist eine Auflösung in rechtlicher
Hinsicht möglich bzw. welche allfälligen
Schwierigkeiten sind hier zu erwarten?
Was benötigen wir für diese Schnellanalyse?
-
Die Stiftungsurkunde und
Stiftungszusatzurkunden;
-
Den ersten Jahresabschluss nach bzw. bei der
Errichtung der Stiftung (sofern vorhanden);
-
Sodann bekommen Sie eine (automatische)
Bestätigung per E-Mail von uns. An diese
E-Mail-Adresse mögen Sie sodann bitte die
eben genannten und auch die mit dieser
E-Mail von uns angeforderten Unterlagen
schicken. Das Ergebnis unserer
Schnellanalyse erhalten Sie sodann innerhalb
von wenigen Tagen per E-Mail (mitsamt der
Rechnung).
-
Die letzten drei vorhandenen
Jahresabschlüsse (samt Anhang und
Lagebericht).
- WIEReg-Auszug
-
Stiftungsinsolvenzkonto über den Betrag der
Einlagen (alternativ: diese geschätzt auf
EUR xy)
Sie wollen uns mit dieser
Schnellanalyse
beauftragen – dann gehen Sie bitte auf den
Anmeldebutton und durchlaufen den
Datenerhebungsprozess.